Unser Leistungsspektrum

KFZ Bewertung Schadenermittlung Bamberg, Forchheim, Erlangen, Bayreuth, Kulmbach, Coburg, Bad Staffelstein, Lichtenfels, Haßfurt, Schweinfurt

Fahrzeug-Bewertung

Die neutrale und zuverlässige Wertermittlung

Sie denken daran, evtl. Ihr Fahrzeug zu verkaufen, kennen aber nicht den tatsächlichen Wert? Als unabhängiges, freies KFZ-Sachverständigenbüro in Ihrer Region übernehmen wir gerne die Fahrzeugbewertung von neutraler Seite. Eine Ermittlung von Wiederbeschaffungswert / Marktwert gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, was Ihr Fahrzeug wert sein könnte. Außerdem haben profitieren Sie von den neutralen Wert-Aussagen, welche Sie vor einem eventuellen finanziellen Verlust bewahren kann.

Eine Fahrzeugbewertung bei uns kann u. a. sinnvoll sein:

  • Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges
  • Ermittlung des Fahrzeugwertes zu steuerlichen Zwecken

Erstellung von Bewertungen mit zuverlässigen Mitteln

Wir führen die Wertermittlung mit Audatex / Schwacke durch; verglichen werden die Werte unter Zuhilfenahme der gängigen Internetbörsen. So wird sichergestellt, einen realistischen Wert Ihres Fahrzeugs festzuhalten.
Gerne erklären wir Ihnen, auf welche Punkte es bei der Gebrauchtwagen-Bewertung noch ankommt.

Fahrzeugbewertungen

Wir können Ihnen weiterhelfen
. Wir erstellen ein Gutachten, welches alle wichtigen Punkte einer aussagekräftigen und realistischen Fahrzeugbewertung beinhaltet.
 Die Bewertung umfasst:

  • sämtliche erforderliche Fahrzeugdaten
  • Ausführungsvarianten, Zusatzausstattungen, evtl. Austausch von Aggregaten usw.
  • 
objektive Einschätzung des vorliegenden technischen, optischen und allgemeinen Zustandes

Die Fahrzeugbewertung kann direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Selbstverständlich erhalten Sie die Bewertung in Schrift- und / oder elektronischer Form.

KFZ Gutachten Bamberg, Forchheim, Erlangen, Bayreuth, Kulmbach, Coburg, Bad Staffelstein, Lichtenfels, Haßfurt, Schweinfurt

KFZ-Gutachten im Schadensfall

Als freies und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro im Raum Nordbayern / Südthüringen sind wir Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für Unfall-/Schadengutachten und Gutachten aller Art.

Es werden Gutachten für nahezu alle Straßenfahrzeuge, wie etwa PKW, Motorrad, Bus, LKW, Wohnwagen und Anhänger erstellt.
 Das Hauptaugenmerk liegt hier bei einem schnellen Service und in der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24 Stunden.

Diese Leistungen können wir Ihnen im Bereich Schaden & Gutachten anbieten:

  • schnelle Aufnahme und Abwicklung des Falles
  • kostenfreie Beratung bei Fragen rund um das Thema Unfallschaden & Gutachten

Warum ist ein Unfallgutachten so wichtig?

Ein Gutachten ist notwendig, um eine korrekte Schadenbearbeitung gewährleisten zu können. Bei einem KFZ Schadensfall, beispielsweise nach einem unverschuldeten Unfall, nimmt die Schadensregulierung einen großen Stellenwert ein. Geschädigte haben nach einem Unfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständiger ihrer Wahl zu beauftragen.

Als erfahrener, unabhängiger Sachverständiger erstellen wir ein qualifiziertes und neutrales Gutachten.

 

Ein Gutachten deckt u. a. folgende Punkte ab:

  • Beweissicherung und Klärung des Sachverhalts
  • Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • 
Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls erforderlich
  • Ermittlung einer eventuell anfallenden merkantilen Wertminderung

 

Ein Schadengutachten ist gerade dann wichtig, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder der regulierungspflichtigen Versicherung kommt. Als kompetenter Sachverständiger im Raum Bamberg (Nordbayern) berücksichtigen wir in unseren Gutachten die neueste Rechtsprechung, auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesänderungen.

 

Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits muß die gegnerische Versicherung die Kosten für den Sachverständigen bzw. das Gutachten übernehmen. Sie haben das Recht, sich einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu suchen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten im Falle eines unverschuldeten Unfalls.

KFZ Wertermittlung Bamberg, Forchheim, Erlangen, Bayreuth, Kulmbach, Coburg, Bad Staffelstein, Lichtenfels, Haßfurt, Schweinfurt

Ihr Recht als Geschädigter


Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zwecks Schadenfeststellung

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen Kfz-Sachverständigen bzw. einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Bewertung zu beauftragen. Dessen Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Kfz-Sachverständiger stellt den Umfang und die Höhe des Schadens fest, ermittelt u. a. eine eventuelle Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert.
 Auch wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung bereits Ihr Fahrzeug besichtigt haben sollte oder dessen Gutachten schon vorliegt: Sie dürfen einen Sachverständigen Ihrer Wahl zwecks Erstellung eines unabhängigen, neutralen Gutachtens hinzuziehen/beauftragen.

Die Kosten für das Gutachten sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) zu übernehmen.
Ein sog. „Bagatellschaden“ stellt hier die Ausnahme dar. Die Grenze zwecks Beauftragung eines Sachverständigen liegt bei ca. 750,00 €. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten aus, welches Sie selbstverständlich auch von uns bekommen können. Klar erkennbar ist es natürlich nicht immer, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.
 Wir können Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihren Schadenfall zu treffen.
Sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und die fiktive Abrechnung der kalkulierten Schadensumme befürworten, ist das Gutachten die beste Lösung. Grundsätzlich wird jedoch die Mehrwertsteuer nicht mit ausbezahlt, dies gilt zu berücksichtigen.

Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Als Geschädigter im Haftpflichtschadenfall dürfen Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen nicht vorschreiben, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert werden wird.

Wertminderung wird oft und gerne vergessen

Die Versicherung teilt Ihnen nach dem Unfall, bei welchem Sie eindeutig der Geschädigte sind, mit, einfach einen Kostenvoranschlag einzureichen. Dies reiche aus, den Ihnen entstandenen Schaden komplett abzudecken. Aber: Wer stellt fest, ob Ihr Fahrzeug nach der sach- und fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs an Wert verloren hat? Einzig ein neutrales Schadengutachten kann einen evtl. Wertverlust Ihres Fahrzeuges aufzeigen. Unser Gutachten beinhaltet natürlich einen solchen Wertverlust, welcher durch den Schaden entstanden: durch die Ermittlung einer evtl. merkantilen Wertminderung!

Wir beraten Sie gerne:

0157-56553717

info@kfz-sachverstaendigenbuero-stark.de